Obligatorische Hinweise in der Gebrauchsanweisung des Mischfuttermittels:
Obligatorische Maßnahmen (Geltungsbereich, Art, Dauer und Begründung):08.
Obligatorische Routineuntersuchungen an Tieren in Besamungsstationen
Obst und Gemüse, ausgenommen Tomaten — Artikel 128 Absatz 2
Obst und Gemüse, ausgenommen Tomaten — Artikel 54 Absatz 2
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet