Der Betreiber hat sicherzustellen, dass vor der Durchführung eines LVO-Flugs
Der Betreiber hat zwei Bestimmungsausweichflugplätze festzulegen, wenn
Der Betreiber ist gemäß den Gefahrgutvorschriften gehalten,
Der Bezugspunkt ist der höchste Punkt, der folgende Anforderungen erfüllt:
Der Bezugspunkt muss sich am Ende des Auspufffrohres befinden.
Der Boden kann „trichterförmig“ sein, damit sich der Staub besser sammelt.