Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen, die
Die Absätze 2, 4 und 5 gelten sinngemäß.
Die Absätze 3, 4 und 5 erhalten folgende Fassung:
Die Angaben nach Absatz 1 umfassen, sofern verfügbar, folgendes:
Die Angaben sind gedruckt, das Foto ist gescannt.
Die Angaben werden in die endgültigen Bedingungen aufgenommen.