Die Kommission informiert und berät die Antragsteller, indem sie
Die Kommission ist aufgefordert, einen entsprechenden Beschluss zu fassen —
Die Kommission ist für die Durchführung der folgenden Aufgaben zuständig:
Die Kommission prüft insbesondere, ob es notwendig ist,
Die Kommission prüft jede Mitteilung nach Absatz 2 unter Berücksichtigung
Die Kommission prüft, ob die Bedingungen des Absatzes 1 erfüllt sind.