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Wörtebücher Deutsch-Schwedisch
Die Begriffe in alphabetischer Reihenfolge durchstöbern
Anhang 4 - Fotometrische Messungen
Anhang 4 — Bestimmung der Prüfkriterien
Anhang 48 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
Anhang 5 – Prüfmethoden zur Feststellung der Reflexionsfähigkeit
Anhang 5 — Vorschriften über Form und Abmessungen
Anhang 50 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Anhang 6 — Farbmerkmale
Anhang 7 – Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang 7 — Photometrische Anforderungen
Anhang 7 — Prüfverfahren mit Prüfschlitten
Anhang 8 — Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen
Anhang 8 — Messverfahren für die Prüfungen: Messgeräteausrüstung
Anhang 8 — Prüfung der Systeme für den Schutz des Innenraumes
Anhang 9 Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang 9 — Beschreibung der verformbaren Barriere
Anhang 9 — Beständigkeit der optischen Eigenschaften von Rückstrahlern
Anhang A wird durch den Wortlaut des Anhangs A dieser Verordnung ersetzt.
Anhang B Nummer II.2 gilt entsprechend.
Anhang C wird geändert.
Anhang C „Optionale Zusatzbedingungen“ wird wie folgt geändert:
Anhang I A der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 wird wie folgt geändert:
Anhang I A wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang I Abschnitt 7.3 erhält folgende Fassung:
Anhang I Punkt 13.2 erhält folgende Fassung:
Anhang I TEIL A Technische Anforderungen für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
Anhang I Tabelle 4 sollte entsprechend geändert werden.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert:
Anhang I enthält eine Liste der förderfähigen Länder.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
Anhang I ist daher entsprechend zu ändern. —
Anhang I jener Verordnung enthält eine Liste der förderfähigen Länder.
Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden —
Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang I sollte entsprechend geändert werden.
Anhang I wird entsprechend Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang I wird wie folgt geändert:
Anhang IA wird wie folgt geändert:
Anhang II Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen
Anhang II dieser Verordnung enthält die aktualisierte Spezifikation.
Anhang II erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Anhang II wird wie folgt geändert:
Anhang III A enthält ein Muster des EG-Genehmigungsbogens.
Anhang III Abschnitt 3 erhält folgende Überschrift:
Anhang III Kapitel 2 wird wie folgt geändert:
Anhang III der vorliegenden Verordnung wird als Anhang XX angefügt.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III des vorliegenden Beschlusses.
Anhang III erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.
Anhang III erhält folgende Fassung:
Anhang III wird wie folgt geändert:
Anhang IJ erhält folgende Fassung:
Anhang IV jener Verordnung enthält eine Liste der EBA-begünstigten Länder.
Anhang IX, Teile III bis VI: Anforderungen an Radaranlagen und Wendeanzeiger
Anhang Ia erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Anhang V Teil B.4 Abschnitt 2.4 (Schriftbild) erhält folgende Fassung:
Anhang VI Modalitäten für die Anwendung des Artikels 8
Anhang VI Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 erhält folgende Fassung:
Anhang VI wird gestrichen.
Anhang VII enthält eine Übersicht über die Funktionsbezeichnungen.
Anhang XVIIa erhält folgende Fassung:
Anhydrid
Anhänge I, II und III
Anhänge des SIRENE-Handbuchs
Anhänge des regelmäßig aktualisierten Unbedenklichkeitsberichts
Anhänger mit Tankaufbau
Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau
Anhörung der Arbeitnehmer
Anhörung der betreffenden Personen
Anhörungen und vertrauliche Gespräche
Anhörungen wurden keine beantragt.
Anilin und seine Salze (ohne Derivate)
Anionisch wirkende grenzflächenaktive Stoffe (ohne Seifen)
Anis- und Sternanisfrüchte
Anis-, Sternanis-, Kümmel- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
Ankauf oder Anmietung eines Gebäudes;
Ankauf zu einem festen Preis oder im Wege der Ausschreibung
Ankaufspreise und geltende mengenmäßige Beschränkungen
Anklage
Ankunftsdatum der verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Ankurbelung der Wirtschaft
Anlage 1 dieses Anhangs enthält ein Ablaufdiagramm des Prüfverfahrens.
Anlage 1 zum Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls
Anlage 1 — Beschreibung der dreidimensionalen H-Punkt-Maschine
Anlage 1 — Funktionsmerkmale der On-Board-Diagnosesysteme (OBD-Systeme)
Anlage 2 — Wesentliche Merkmale der Fahrzeugfamilie
Anlage 3 Abbildungen zur Manövrierfähigkeit
Anlage 3 — Bezugsdaten für Sitzplätze
Anlage 3 — Standardstraßenfahrzyklus (SSZ)
Anlage 3-B erhält folgende Fassung:
Anlage 4 — Einrichtung zur Messung der emittierten Partikelmasse
Anlage 5 — Einrichtung zur Messung der emittierten Partikelzahl
Anlage 6 — Überprüfung der simulierten Schwungmasse
Anlage 7 — Messung des Fahrwiderstands auf der Straße
Anlage D wird wie folgt geändert:
Anlage E erhält folgende Fassung:
Anlage Ein
Anlage I — EASA Formblatt 1 — Freigabebescheinigung;
Anlage III — EASA Formblatt 20a — Fluggenehmigung;