Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen:
Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Qualifikation dazu berechtigt sind
Personen, die bei der Öffnung anwesend sein dürfen.
Personen, die mit der Leitung der Zweigniederlassungen betraut sind,
Personen, die nach Unionsrecht Anspruch auf freien Personenverkehr haben"
Personen, die über 18 Jahre alt sind, sind ‚Erwachsene‘.