Obligatorische Maßnahmen (Geltungsbereich, Art, Dauer und Begründung):08.
Obligatorische Routineuntersuchungen an Tieren in Besamungsstationen
Obligatorische Zutaten — folgende Zutaten müssen verwendet werden:
Obst und Gemüse in Essig, Öl oder Lake
Obst und Gemüse, Teil IX;
Obst und Gemüse, ausgenommen Tomaten — Artikel 128 Absatz 2
Obst und Gemüse, ausgenommen Tomaten — Artikel 54 Absatz 2
Obst, Gemüse und Getreide, unverarbeitet oder verarbeitet
Obst- (Frischobst-) und Beerenarten der gemäßigten Klimazonen [5]