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Wörtebücher Deutsch-Französisch
Die Begriffe in alphabetischer Reihenfolge durchstöbern
Angetrieben werden die Module von linearen Servomotoren.
Angetrieben wird die Kabeltrommel durch den Elektromotor.
Angetriebene Werkzeuge mit ext und int Kühlmittelzufuhr
Angewandte Beihilfeintensität: …
Angewandte Normen und technische Spezifikation
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Anhaftender Schmutz behutsam entfernen (handelsübliche Glasreiniger)
Anhaltebremsung
Anhaltemodul
Anhand der gemessenen Werte von PL und des folgenden Lastprofils
Anhand dieser Liste wird ein Richtpreis von 104 EUR/Nacht ermittelt.
Anhang
Anhang 1 - Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung
Anhang 10 gilt nicht für kontinuierlich arbeitende Regenerationssysteme.
Anhang 11 — Farbbeständigkeit
Anhang 13 gilt nicht für kontinuierlich arbeitende Regenerationssysteme.
Anhang 15 — Zeitliche Reihenfolge der Prüfungen für die Klasse IV A
Anhang 16 — Prüfverfahren für Einrichtungen der Klasse I B und III B
Anhang 2 dieser Regelung enthält Beispiele der Genehmigungszeichen.
Anhang 2 — Anordnungen der Genehmigungszeichen und Genehmigungsdaten
Anhang 3 - Beispiele für die Anordnung der Genehmigungszeichen
Anhang 3 dieser Regelung enthält Anordnungen der Genehmigungszeichen.
Anhang 3 – Muster eines Genehmigungszeichens für Rückspiegel
Anhang 3 — Fotometrische Messungen
Anhang 3 — Mindestwinkel für die räumliche Lichtverteilung
Anhang 30A der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 wird wie folgt geändert:
Anhang 30A wird gemäß Anhang I dieser Verordnung geändert.
Anhang 4 - Fotometrische Messungen
Anhang 4 — Bestimmung der Prüfkriterien
Anhang 48 erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
Anhang 5 – Prüfmethoden zur Feststellung der Reflexionsfähigkeit
Anhang 5 — Vorschriften über Form und Abmessungen
Anhang 50 erhält die Fassung des Anhangs III der vorliegenden Verordnung.
Anhang 6 — Farbmerkmale
Anhang 7 – Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang 7 — Photometrische Anforderungen
Anhang 7 — Prüfverfahren mit Prüfschlitten
Anhang 8 — Beständigkeit gegenüber äußeren Einflüssen
Anhang 8 — Messverfahren für die Prüfungen: Messgeräteausrüstung
Anhang 8 — Prüfung der Systeme für den Schutz des Innenraumes
Anhang 9 Kontrolle der Übereinstimmung der Produktion
Anhang 9 — Beschreibung der verformbaren Barriere
Anhang 9 — Beständigkeit der optischen Eigenschaften von Rückstrahlern
Anhang A wird durch den Wortlaut des Anhangs A dieser Verordnung ersetzt.
Anhang B Nummer II.2 gilt entsprechend.
Anhang C wird geändert.
Anhang C „Optionale Zusatzbedingungen“ wird wie folgt geändert:
Anhang I A der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 wird wie folgt geändert:
Anhang I A wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang I Abschnitt 7.3 erhält folgende Fassung:
Anhang I Punkt 13.2 erhält folgende Fassung:
Anhang I Tabelle 4 sollte entsprechend geändert werden.
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert:
Anhang I enthält eine Liste der förderfähigen Länder.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Verordnung.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs I des vorliegenden Beschlusses.
Anhang I erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Anhang I erhält die Fassung von Anhang I der vorliegenden Verordnung.
Anhang I ist daher entsprechend zu ändern. —
Anhang I jener Verordnung enthält eine Liste der förderfähigen Länder.
Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden —
Anhang I sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang I sollte entsprechend geändert werden.
Anhang I wird entsprechend Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Anhang I wird wie folgt geändert:
Anhang IA wird wie folgt geändert:
Anhang II Steigfähigkeit von Geländefahrzeugen
Anhang II dieser Verordnung enthält die aktualisierte Spezifikation.
Anhang II erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Anhang II wird wie folgt geändert:
Anhang III A enthält ein Muster des EG-Genehmigungsbogens.
Anhang III Abschnitt 3 erhält folgende Überschrift:
Anhang III Kapitel 2 wird wie folgt geändert:
Anhang III der vorliegenden Verordnung wird als Anhang XX angefügt.
Anhang III erhält die Fassung des Anhangs III des vorliegenden Beschlusses.
Anhang III erhält die Fassung von Anhang IV der vorliegenden Verordnung.
Anhang III erhält folgende Fassung:
Anhang III wird wie folgt geändert:
Anhang IJ erhält folgende Fassung:
Anhang IX, Teile III bis VI: Anforderungen an Radaranlagen und Wendeanzeiger
Anhang Ia erhält die Fassung von Anhang II der vorliegenden Verordnung.
Anhang V Teil B.4 Abschnitt 2.4 (Schriftbild) erhält folgende Fassung:
Anhang VI Modalitäten für die Anwendung des Artikels 8
Anhang VI Nummer 2 der Verordnung (EU) Nr. 40/2013 erhält folgende Fassung:
Anhang VI wird gestrichen.